Elterngeld

Stadtrat Dr. Raphael Benner

Über unsere Sommerpressekonferenz am 9. August hat Stimme-Redakteur Joachim Friedl zwei Artikel veröffentlicht.
Im Vordergrund stand das von uns vorgeschlagene Elterngeld für den Verzicht auf Inanspruchnahme eines Kitaplatzes für unter Dreijährige.
Die Verwaltung plant zusätzlich zu den bereits vorhandenen 180 U3-Kitaplätzen in städtischer Trägerschaft weitere 124 U3 Kita-Plätze mit einem Investitionsaufwand von etwa 12 Millionen €.
Hinzu kommen Personal- und Sachaufwände in Höhe von jährlich 2,35 Millionen für die geplanten zusätzlichen Kitaplätze. Elternbeiträge machen zur Kostendeckung nur 15% aus.
Bei einer Inanspruchnahmequote von 40% ergibt sich für 2023 ein Bedarf von 1.542 U3 Kitaplätzen.
Ein Elterngeld beträfe demnach 2.340 der insgesamt 3.900 Kleinkinder, wenn alle Eltern dies beantragen.
Auf die kommenden 2 Jahre hochgerechnet ergäbe sich ohne Lohnsteigerungen ein Kosteneinsparungspotenzial von 5,54 Mio. € allein in Form der Personal- und Sachkosten und den anteiligen Erstattungen aus dem Länderfinanzausgleich.
Rechnerisch ergäbe sich damit ein jährliches Elterngeld von 1.184- € pro Kleinkind.
Die Verwaltung weiß, dass Personal für die zusätzlichen Plätze nicht vorhanden ist und bietet daher Pflegeeltern die Ausbildung zu Kleinkindbetreuern an.

Hintergrund
Am 27. Juli dieses Jahres stand mit der Drucksache 197 unter dem Thema „Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege“ die Bedarfsplanung 2022/2023 und Fortschreibung der Ausbauplanung aufv der Tagesordnung des Gemeinderates.

Dazu erklärte der Vorsitzende der AfD_Fraktion im Heilbronner Gemeinderat, Stadtrat Dr. Raphael Benner:
Was die Drucksache 197 angeht, weisen wir allerdings darauf hin, dass wir in den kommenden Haushaltberatungen die Zahlung eines Elterngeldes beantragen werden, wenn Eltern auf einen Kita-Platz für unter 3-jährige verzichten wollen.
Das erspart der Stadt Heilbronn erhebliche Investitionen in Kita-Plätze für unter 3-Jährige, weil diese Kitaplätze etwa doppelt so teuer beim Bau und beim Betrieb sind, wie „normale“ Kitaplätze. Die derzeit vorhandenen 1436 U-3 Kitaplätze und die noch im Bau befindlichen Plätze sollten mittelfristig den Bedarf gut decken können.
Die gesparten Investitionen und ersparten Betriebskosten können dann ganz oder teilweise an die Eltern von Kleinkindern gezahlt werden, wenn kein U-3 Platz benötigt wird.
Wir sind ohnehin der Meinung, dass Kinder bis 3 Jahren bei den Eltern bleiben sollten, weil in den ersten Jahren die Bindung an die Eltern für die Entwicklung der Kinder ganz entscheidend sind.

Unterdessen hat StR Dr. Benner dazu an die Stadtverwaltung einen Fragenkatalog gesandt:

1. Welche Projekte zum Bau von U3 Kitaplätzen stehen derzeit auf dem Bedarfsplan? Wie viele U3 Kitaplätze sind also geplant aber noch nicht realisiert?

2. Welche Investitionssummen stehen hinter diesen Planungen, die noch nicht vergeben sind? Darunter verstehe ich Vorhaben, die noch gestoppt werden können.

3. Wie viel Personal- und Sachausgaben stehen hinter einem bestehenden U3 Kitaplatz? Es reichen durchschnittliche Angaben pro Kitaplatz.

4. Wie viele Eltern warten derzeit auf einen U3 Kitaplatz?

5. Welchen Anteil an allen Eltern von U3 Kindern machen die Eltern aus Frage 4 aus?

6. Wie ist der Kostendeckungsanteil für die aktuell betriebenen U3 Kitaplätze bzgl. der Elternbeiträge?

7. Wie viele Eltern würden ein Elterngeld einem U3 Kitaplatz vorziehen? Hier reicht eine qualifizierte Schätzung.

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