Die Bürgerveranstaltung in der Alten Kelter in Sontheim war eine Farce

Stadtrat Dr. Raphael Benner

OB Mergel und die Verwaltung haben für die Sontheimer Bürger und die Grundstücksbesitzer im Baugebiet Klingenäcker eine Show abgezogen, die meines Erachtens unterirdisch war.

Die aufgebrachten Eigentümer sollen an den Rettungsgrabungskosten mit mindestens 20 € pro qm beteiligt werden. Dabei schätzen Experten die Kosten auf das dreifache.
Ich habe OB Mergel während der Versammlung eine paar ganz einfache Fragen gestellt:
„Liegt es nicht im öffentlichen Interesse, dass die Grabanlagen aus der Merowingerzeit freigelegt und mindestens dokumentiert werden?“
Ist es nicht eine öffentliche Aufgabe, die Kosten für diese Grabungen zu übernehmen? Gibt es keine Fördertöpfe, die dafür angezapft werden können?
Als Antwort erhielt ich: Die Stadt Heilbronn wird sich an Recht und Gesetz halten.
Aus der Antwort kann ich leider nicht ableiten, ob sich die Stadt Heilbronn für die Bauherren einsetzen wird.
Das halte ich für einen Skandal und habe daher einen Antrag geschrieben, dass die Kosten für die Rettungsgrabungen von der Stadt Heilbronn übernommen werden.
Genau diese Message wäre aber wichtig für die Bauherren gewesen, die sich meiner Meinung zu Recht über die mangelnde Information der Stadt beschwert haben.

Viele Sontheimer Bürger warten schon seit Jahrzehnten auf den Baustart, wie die Heilbronner Stimme dazu am 28. Oktober 2021 berichtet.
Frühzeitig sei klar gewesen, dass unter dem Gelände bis zu 500 Gräber aus der Merowingerzeit liegen, muß Mergels Stadtverwaltung dazu einräumen.
Deren Ausreden zu ihren Fehlern, wie: mit dem Umfang der Grabungen hätten selbst Fachleute nicht gerechnet, bringen aber jene, die auf den Klingenäckern ein Grundstück besitzen und nun die Folgen tragen sollen, zu Recht „auf die Palme“ und der Vorwurf, man habe die Situation nie richtig kommuniziert und sie ins offene Messer laufen lassen, ist daher ganz und gar nachvollziehbar.

Die Fakten
In Sachen „Klingenäcker“ hat das Landesamt für Denkmalpflege ganz klare Vorgaben, die auch auf deren Webseite einsehbar sind.
Dort heißt es:

Archäologische Voruntersuchungen

Ist eine Umplanung nicht möglich, regt das Landesamt für Denkmalpflege an, rechtzeitig vor der Erschließung beziehungsweise den Baumaßnahmen archäologische Voruntersuchungen durchzuführen. Damit soll festgestellt werden, ob und in welchem Umfang Rettungsgrabungen notwendig sind. Auf dieser Grundlage werden Dauer und Kosten eventuell erforderlicher Maßnahmen kalkuliert. Ziel ist, Planungssicherheit herzustellen und Verzögerungen beim Bau weitestgehend zu vermeiden. Inzwischen werden Prospektionen regelmäßig im Rahmen des PfP (Pilotprojekt flexible Prospektion) durchgeführt. Ähnlich wie in anderen Bundesländern wird auch in Baden-Württemberg das Veranlasserprinzip angewendet. Das bedeutet, dass Investoren und Vorhabenträger im Rahmen des Zumutbaren an der Finanzierung der Prospektionen beteiligt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege bietet in diesem Rahmen den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung  zu den Rahmenbedingungen an, mit der die Fristen für die Untersuchungen und die Kostenbeteiligung des Veranlassers geregelt werden. [1]

Private Bauvorhaben für Wohnzwecke zum Eigenbedarf

Bei privaten Bauvorhaben für Wohnzwecke zum Eigenbedarf wird die Zumutbarkeit durch das Landesamt für Denkmalpflege besonders sorgfältig geprüft. Sind Rettungsgrabungen notwendig, sollen diese die Bauvorhaben privater Bauherrn für ihren Eigenbedarf nicht gefährden.

Die Frage ist daher, inwiefern die Stadtverwaltung diese Vorgaben berücksichtigt und nicht einfach drauflos geplant hat.
Daß dort mit archöäologischen Funden zu rechnen ist, war längst klar und wurde auch von meinem Fraktionskollegen StR Alfred Dagenbach schon frühzeitig, hier am 22.10.2015, im Gemeinderat zu diesem Bebauungsplan thematisiert:

„…Einziger Lichtblick ist, daß wenigstens die dort vorhandene Merowingergräber nicht überbaut werden – dank des Landesdenkmalamts, das frühzeitig seine Bedenken angemeldet hatte und wiewohl dessen weitere Hinweise auf zu erwartende archäologische Funde und die daraus sich ergebenden Folgen erst auf erneute Erinnerung ernst genommen werden sollen. Man sollte also die Bauwilligen auch darauf hinweisen, daß es im geplanten Baufortschritt noch erhebliche zeitliche oder gar andere Einschränkungen geben kann – die experimenta-Baustelle läßt grüßen….“
[Auszug aus https://kurzundklar.wordpress.com/2015/10/23/gemeiderat-vom-22-10-2015/]

Das Problem wurde dazuhin auch in einigen Anfragen aufgegriffen:

* 30.11.2020 Klingenäcker

* 02.02.2021 Klingenäcker-Sachstand

* 03.03.2021 Klingenäcker

* 27.06.2021 Klingenäcker II

[1] Bis heute findet das Angebot des Landesamtes für Denkmalpflege zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung  zu den Rahmenbedingungen, mit der die Fristen für die Untersuchungen und die Kostenbeteiligung des Veranlassers geregelt werden, bei der Stadtverwaltung so wenig Relevanz, wie die Vorgaben der Zumutbarkeit.

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