
Stadtrat Alfred Dagenbach
Das Öffnungskonzept der Stadt Heilbronn für Handel, Gastronomie sowie Kultur und Sport vom 26.03., über das am 15.04. im Verwaltungsausschuss öffentlich beraten wurde, geht über die kommende bundesweite Regelung hinaus und ist zudem veraltet. Personal mit Kundenkontakt muss danach wöchentlich 2 tagesaktuelle Schnelltests vorlegen ohne zu erwähnen, dass Arbeitgeber hier in der Pflicht und Arbeitnehmer nicht testpflichtig sind.
Darüber hinaus sollen die Kontakte der Kunden „abweichend von § 6 CoronaVO“ mit der Luca-App verfolgt werden.
Dies alles gelte für „Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben“.
Nicht erwähnt wird, dass Kunden der App zustimmen müssen und fraglich ist, ob unter 14-Jährige nicht auch ansteckend sein können.
Kunden über 14 Jahre, die „Betriebe nach §§66 bis 68 GewO besuchen wollen, müssen einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen. Davon ausgenommen sind Gewerbebetriebe, die nach § 1c Abs. 2 Nr. 1-11 CoronaVO bereits öffnen dürfen“.
Dieses Konzept ist zerstörerisch, diskriminierend, unverhältnismäßig, ungeeignet und rechtswidrig!
Entfesselte Bürokratie!
Nach der Pandemie soll ein millionenschwerer 5-Punkte Plan als einziger Antrag im Doppelhaushalt 21 und 22 die städtische Wirtschaft retten.
CDU, SPD und FDP werden zustimmen.
Das ist pure Heuchelei.